Immobilien

Beim Kauf von Immobilien ist die Nachfolgeplanung frühzeitig zu beachten.

Bevor Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, ist abzuklären wie, d.h. als Miteigentümer oder Gesamteigentümer ? Diese Frage muss schon vor Abschluss des Kaufvertrages geklärt werden.

Ehegatten und andere Paare sowie Personengemeinschaften haben die Möglichkeit, die Liegenschaft als einfache Gesellschaft zu erwerben im Gesamteigentum. Sie können in einem Gesellschaftervertrag die Verhältnisse zu Lebzeiten und im Ablebensfall regeln.

Wir sind kein Maklerunternehmen, können Ihnen aber einen geeigneten Makler vermitteln. Im Rahmen von Willensvollstreckermandaten verkaufen wir regelmässig Immobilien unter Beizug von professionellen Maklern.

Wir beraten, begleiten oder vertreten Sie beim Abschluss des Kaufvertrages und reichen für Sie die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer ein.

Tel.: 044 558 88 34

Gerne geben wir Ihnen persönlich Auskunft

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