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Immobilien

Beim Kauf von Immobilien ist die Nachfolgeplanung frühzeitig zu beachten.

Bevor Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, ist abzuklären wie, d.h. als Miteigentümer oder Gesamteigentümer ? Diese Frage muss schon vor Abschluss des Kaufvertrages geklärt werden.

Ehegatten und andere Paare sowie Personengemeinschaften haben die Möglichkeit, die Liegenschaft als einfache Gesellschaft zu erwerben im Gesamteigentum. Sie können in einem Gesellschaftervertrag die Verhältnisse zu Lebzeiten und im Ablebensfall regeln.

Als unabhängiges Maklerunternehmen vermitteln wir Liegenschaften aller Art: Eigentums­wohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Bauland.

Wir begleiten oder vertreten Sie beim Abschluss des Kaufvertrages und reichen für Sie die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer ein.