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Testamentsberatung

Eine Testamentsberatung ist mehr als nur das Abfassen eines Testamentes.

Die Testamentsberatung, beziehungsweise die Beratung im Nachfolgebereich, besteht in Analyse und Beratung in den Bereichen Ehegüter- und Erbrecht sowie Erbschaftssteuern. Bei verheirateten Paaren bzw. eingetragenen Partnerschaften besteht die Möglichkeit, güterrechtliche Vereinbarungen zu treffen. Im schweizerischen Erbrecht sind insbesondere die Pflichtteile von Ehegatten, Nachkommen und Eltern zu beachten.

In den letzten Jahren hat die Zahl internationaler Verhältnisse (Staatsangehörigkeit, Wohnsitz im Ausland, Lageort der Vermögenswerte, multinationale Paare) zugenommen. So ist neben fundierten Kenntnissen im schweizerischen Recht auch Grundwissen im ausländischen Erbrecht von Vorteil.

Unsere Beratungen resultieren in folgenden Dokumenten:

  • Testamente
  • Güterrechtliche Ehe- Partnerschaftsverträge
  • Konkubinatsverträge 
  • Erbverträge
  • Darlehens- und Schenkungsverträge
  • Nutzniessungsverträge
  • Lebzeitige Abtretungen von Grundstücken
  • Vorsorgeaufträge

Unsere Testamentskunden:

Schweizer und Ausländer, beide mit Wohnsitz in der Schweiz sowie Schweizer mit Wohnsitz im Ausland bzw. Ausländer mit Liegenschaftenbesitz in der Schweiz.