nachlasstreuhand.ch

Stiftungen

Gemeinnützige Stiftungen können zu Lebzeiten und im Ablebensfall massgeschneidert errichtet werden.

Wir beraten Sie wie gemeinnützige Stiftungen nach schweizerischem Recht am besten ausgestaltet werden, damit sie sinnvoll sind und ihren Zweck gemäss Ihren Vorstellungen erfüllen. Wir formulieren zusammen mit Ihnen die zutreffende Lösung und setzen sie anschliessend um, entweder zu Ihren Lebzeiten oder in Ihrem Ablebensfall.

Für die Errichtung von Trusts und von Stiftungen nach ausländischem Recht ziehen wir externe Berater bei. Bei Abklärungen, ob solche Strukturen für die Nachlassplanung in der Schweiz zweckmässig und sinnvoll sind, helfen wir Ihnen gerne.